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   BGH, 19.07.1955 - 5 StR 12/55   

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https://dejure.org/1955,1170
BGH, 19.07.1955 - 5 StR 12/55 (https://dejure.org/1955,1170)
BGH, Entscheidung vom 19.07.1955 - 5 StR 12/55 (https://dejure.org/1955,1170)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 1955 - 5 StR 12/55 (https://dejure.org/1955,1170)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 125
  • NJW 1955, 1603
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 18.11.1957 - GSSt 2/57

    Innere Ehre sowie die darauf beruhende Geltung und der gute Ruf als

    Zur Begründung des Freispruchs hat sich die Strafkammer auf ein Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 19. Juli 1955 (5 StR 12/55) berufen.
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

    Hinsichtlich der Sammelprospekte hatten sich die Angeklagten auf die Entscheidung BGHSt 8, 125 berufen und geltend gemacht, daß diese Entscheidung, welche auf die Revision der Staatsanwaltschaft einen Freispruch des Tatsachengerichts bestätigt hatte, ganz ähnliche Prospekte eines anderen Versandhauses nicht als unzüchtig angesehen habe.

    Die Revisionen sind weiter der Ansicht, daß die Verurteilung der Angeklagten nach dem GjS auch deshalb nicht zu halten sei, weil zur Zeit der Verbreitung der vom Landgericht als offensichtlich schwer gefährdend beurteilten Bücher noch die in BGHSt 8, 125 niedergelegte, später in BGHSt 12, 360 aufgegebene Rechtsauffassung maßgeblich gewesen sei, wonach es auf die Zugänglichkeit der Schrift für Jugendliche ankam.

    Davon abgesehen wäre es auch deshalb abwegig, weil die Angeklagten im Gegensatz zu dem in BGHSt 8, 125 behandelten Fall nicht wegen Versendung der vom Landgericht als schwer jugendgefährdend angesprochenen Bücher (vgl. dazu auch BGHSt 9, 270 [BGH 16.03.1956 - 5 StR 585/55]), sondern wegen geschäftlicher Werbung für sie durch Übermittlung von Werbematerial (§ 5 Abs. 2 GjS) verurteilt worden sind, deren uneingeschränktes Verbot in der Entscheidung des 5. Strafsenats nicht in Zweifel gezogen wurde.

    Abgesehen davon stand die Entscheidung BGHSt 8, 125 von vornherein zu einer in BGHSt 8, 80 veröffentlichten Entscheidung des erkennenden Senats in Widerspruch.

  • BGH, 14.01.1959 - 2 StR 265/58
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  • BGH, 14.07.1955 - 1 StR 172/55

    Jugendgefährdende Schriften

    Zum Tatbestandsmerkmal der schweren sittlichen Gefährdung (vgl. dazu das Urteil des 5. Strafsenats BGHSt 8, 125).
  • BGH, 19.03.1958 - 2 StR 18/57

    Rechtsmittel

    Die Strafkammer verneint schon die äußere Tatseite des § 185 StGB, und zwar unter Berufung auf das in einem anderen Verfahren gegen die Angeklagte ergangene Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 19. Juli 1955 - 5 StR 12/55 -, das teilweise, jedoch nicht in dem hier maßgeblichen Teil in BGHSt 8, 125 veröffentlicht ist.
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